- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von „Die Erinnerungskiste“.
1.2 Anderslautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
1.3 Diese AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht, bzw. mit der Annahme des Angebots von „Die Erinnerungskiste“. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich. Änderungen bzw. Anpassungen der bestehenden AGB des Vermieters werden ausdrücklich nur mit schriftlicher Anerkennung wirksam. Die Erbringung erster Leistungen gilt automatisch und in jedem Fall als Anerkennung der geltenden AGB. Auch wenn die Bedingungen des Mieters abweichen, jedoch nicht schriftlich bestätigt wurden, gilt die Buchung vorbehaltslos und ausschließlich unter Berücksichtigung der vorliegen AGB.
2. Vertragsabschluss
2.1 Nach Angebotsanfrage des Mieters erhält dieser ein schriftliches Angebot von „Die Erinnerungskiste“per Email. Ein Vertrag kommt durch Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande. Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung sind in der Buchungsbestätigung „Die Erinnerungskiste“ geregelt.
2.2 Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der Bestätigung durch den Vermieter
3. Mietgegenstand
3.1 Auf der Website erinnerungskiste-fotobox-ansbach.de können Fotoboxen und passende Requisiten gegen Gebühr gemietet werden. Je nach gebuchtem Paket werden auch Materialien wie Fotopapier und Farbrollen für den Druck der Fotobox bereitgestellt.
3.2 Die Fotobox lässt sich individuell nach Kundenwunsch gestalten und ist bei Veranstaltungen wie Firmenfeiern, Hochzeiten und Geburtstagen einsetzbar. Mit ihrer benutzerfreundlichen Bedienung erstellt sie eigenständig Fotodateien, die von den Nutzern anschließend gedruckt, veröffentlicht oder geteilt werden können.
3.3 Ergänzend werden Audiogästebücher inklusive eines Bilderrahmens als Aufsteller und ein LED-Schriftzug gegen Entgelt vermietet. Weitere Dienstleistungen des Vermieters umfassen, neben dem Bespielen der Telefone mit durch den Mieter vorab aufgezeichneten Bandansagen, die Bereitstellung dieser Aufnahmen über einen digitalen Downloadlink.
4. Preise
4.1 Die angegebenen Preise sind endgültig. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG fällt keine Umsatzsteuer an. Die Preise gelten für den im Vertrag festgelegten Zeitraum und beinhalten die Miete des Geräts sowie Anlieferung und Abholung. Zudem ist die Ausstattung entsprechend des gebuchten Pakets enthalten.
4.2 Zusatzleistungen wie zusätzliches Verbrauchsmaterial, Hintergründe oder Designs, die vom Mieter gewünscht und nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gegen eine gesonderte Gebühr bereitgestellt. Die Abrechnung dieser zusätzlichen Leistungen kann der Vermieter je nach Aufwand und Höhe der Kosten entweder während des Projekts oder bei der Endabrechnung durchführen.
5. Mietdauer und Rückgabe
5.1 Die Mietzeit startet mit der Lieferung der Fotobox an den Mieter. Der Abholzeitpunkt wird mit dem Mieter im Voraus vereinbart. Sollte die Fotobox zum festgelegten Abholzeitpunkt aus Gründen, die der Mieter zu verantworten hat, nicht verfügbar sein, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen, beispielsweise den entgangenen Gewinn aufgrund einer entgangenen Weitervermietung.
5.2Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox spätestens am nächsten Tag nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer an den Vermieter zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Termin, verlängert sich die Mietzeit und zusätzliche Kosten entstehen. Für jeden weiteren Tag werden 150€ berechnet. Darüber hinaus können gemäß 5.1 entstandene Schäden geltend gemacht werden.
6. Zahlungsvereinbarung
6.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30% der Gesamtrechnung fällig. Erst nach Erhalt der Anzahlung gilt der Vertrag als abgeschlossen und das Veranstaltungsdatum als garantiert. Die Restzahlung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Die rechtzeitige Zahlung wird durch den Eingang des Betrags auf dem angegebenen Konto des Vermieters bestimmt. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Satzes zu verlangen und kann bei Bedarf einen höheren Schaden nachweisen. Ergänzend kann bei ausbleibender Zahlung vor Veranstaltungsbeginn der Vertrag einseitig durch den Vermieter außerordentlich gekündigt werden. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Vermieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Vermieter anerkannten Gegenansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
Der Vermieter hat das Recht, eine Kaution von bis zu 1.500€ zu verlangen
Sollte die Fotobox aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des Vermieters liegen, nicht pünktlich am Bestimmungsort eintreffen, bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Um Verzögerungen bei der Lieferung zu vermeiden, kann der Mieter die Ware beim Vermieter abholen.
7. Kündigung und Stornierung
7.1 Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
7.2 Kündigt der Mieter den mit „Die Erinnerungskiste“ geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:
Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %,
Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %,
Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %, der Gesamtsumme.
Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.
Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Fotobox-Systems versuchen wir defekte teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen den vollen Mietbetrag bzw. die volle Kautionssumme zurück.
8. Haftung und Vertragspflichten
- Während der Mietdauer, von der Lieferung bis zur Rückgabe, haftet der Mieter für Änderungen, Verschmutzungen, Beschädigungen oder Diebstahl der Fotobox und des Audiogästebuchs sowie deren Ausstattung, sowohl für sich selbst als auch für seine Veranstaltungsteilnehmer. Die Haftung erstreckt sich auf die Wiederbeschaffung der jeweiligen Mietgegenstände, bemessen am Zeitwert der Objekte. Der Mieter hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Mieter muss die Mietobjekte sorgfältig behandeln und ist verpflichtet, technische Störungen unverzüglich dem Vermieter zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.
- Der Mieter sowie die Teilnehmer der Veranstaltung sind verpflichtet, die Fotobox und das Audiogästebuch gemäß ihrem vorgesehenen Zweck zu nutzen und dürfen sie nicht manipulieren, bewegen, abbauen oder Änderungen an der Software und Hardware vornehmen.
- Der Mieter sorgt dafür, dass die Mietobjekte nicht schädlichen Einflüssen wie Erschütterungen, instabilem Untergrund, Niederschlag, direkter Sonneneinstrahlung oder extremen Temperaturen ausgesetzt wird. Eine Nutzung im Freien ist nur nach besonderer Absprache und schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Etwaige zusätzliche Kosten durch einen ungeeigneten Standort trägt der Mieter.
- Für den Betrieb der Fotobox wird eine sichere Stromquelle (220V Haushaltsstrom – normale Steckdose) benötigt. Diese sollte direkt und ohne andere Geräte über eine Mehrfachsteckdose genutzt werden und maximal 3 Meter von der Fotobox entfernt sein. Eine Unterbrechung der Stromzufuhr muss während des Betriebs unbedingt verhindert werden, da die Fotobox bei Stromausfall neu gestartet und eingerichtet werden muss. Kosten für Reparaturen oder technischen Support vor Ort werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Für den Betrieb des Audiogästebuchs wird ein Tisch und ein Stuhl sowie eine sichere Stromquelle (220V Haushaltsstrom – normale Steckdose) benötigt. Diese sollte direkt und ohne andere Geräte über eine Mehrfachsteckdose genutzt werden und maximal 3 Meter von dem Audiogästebuch entfernt sein.
- Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bis spätestens 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung die wichtigsten Informationen zur Lieferung und Übergabe schriftlich mitzuteilen. Dazu gehören Lieferadresse, Auf- und Abbauzeiten, Ansprechpartner vor Ort, genauer Standort, Eckdaten des Events sowie Details zur Akkreditierung und zum Zugang.
- Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für den gewünschten Erfolg der Veranstaltung des Mieters.
- Nach dem Aufbau der Fotobox und des Audiogästebuchs ist der Mieter verpflichtet, diese bei Übergabe auf sichtbare äußere Beschädigungen zu prüfen. Mängel oder Unvollständigkeiten müssen sofort dem Vermieter gemeldet und dokumentiert werden. Bei Nichterhebung von Mängeln durch den Mieter gelten die Mietobjekte als unbeschädigt und vollständig ausgeliefert.
- Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen den Vermieter sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung bei Folgeschäden, ausgenommen Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden, auf die Höhe der vertraglichen Vergütung beschränkt.
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Mietobjekte bleiben im Besitz von „Die Erinnerungskiste“. Dies betrifft insbesondere ungenutzte Druckmaterialien wie Farbbänder und Fotopapier, die nach der Veranstaltung zusammen mit den anderen gemieteten Gegenständen zurückgegeben werden müssen.
10. Verbotene Nutzungen
Dem Kunden ist untersagt:
(1) Die Mietobjekte an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
(2) Die Mietobjekte in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.
(3) Das Fotobox-System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.
(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Fotobox-System abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen.
(5) Das Fotobox-System und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wetterein?üssen geschützten Raum zu betreiben
11. Höhere Gewalt
11.1 Falls der Vermieter die im Vertrag vereinbarte Leistung aufgrund eines außerordentlichen und unvorhersehbaren Ereignisses (höhere Gewalt), das keine der Vertragsparteien zu verantworten hat (wie beispielsweise Streik, Krankheit, behördliche Maßnahmen, Krieg, Naturkatastrophen, schwerwiegende Gesundheitsrisiken/Pandemien, Feuer etc.), nicht erbringen kann, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Entgelte, ausgenommen für bereits geleistete Dienste sowie für Leistungen von Drittanbietern, die vom Vermieter beauftragt wurden. Sollte der Mieter seine Verpflichtungen nicht erfüllen oder kündigen, gelten, sofern nicht bereits schriftlich anders vereinbart, vorrangig die unter Punkt Nr. 7 festgelegten Bestimmungen für Kündigungen und Stornierungen.
12. Urheber- und Nutzungsrechte, Zurverfügungstellung des Bildmaterials, Datenschutz
12.1 Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers einer Fotografie oder Tonaufnahme (des Bildmaterials oder Audiomaterials). Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bild- und Audiomaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bild- und Audiomaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend das Bildmaterial seitens des Vermieters bestehen nicht.
12.2 Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.
12.3 „Die Erinnerungskiste“erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
12.4 Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftragnehmer an folgende Adresse wenden: „Die Erinnerungskiste“ – Bachmannstraße 22, 91522 Ansbach
12.5 Das Bild- und Audiomaterial wird dem Mieter per USB-Stick oder in der Onlinegalerie zur Verfügung gestellt. Ab Auslieferung der Daten werden diese nach vier Wochen beim Vermieter gelöscht.
13. Widerrufsrecht
13.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
13.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
13.3 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ([Fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse ein]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten aufgeführte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
13.4 Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
13.5 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
14. Folgen des Widerrufs
14.1 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen binnen 14 Tagen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangene Leistung sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt beziehungsweise herausgegeben werden, hat der Mieter ggf. Wertersatz zu leisten.
– Widerrufsformular –
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag die Erbringung der folgenden Dienstleistung
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Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Der Widerruf ist zu richten an:
Die Erinnerungskiste
Bachmannstraße 22
91522 Ansbach
E-Mail: erinnerungskiste@t-online.de
15. Schlussbestimmungen
15.1Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
15.3 Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche und Gerichtsstand ist Ansbach
